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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 498/09

Datum:
24.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 498/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0424.19K498.09.00
 
Tenor:

Die Klage betreffend die Erstellung einer Kindeswohlgefährdungs-analyse wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Zwangsvollstreckung aufwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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