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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 854/09

Datum:
02.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 854/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0702.18L854.09.00
 
Schlagworte:
sonderpädagogischer Förderbedarf Förderort abstrakte Benennung
Normen:
AO-SF § 13 Abs 1
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 2291/09 gegen den Be-scheid des Antragsgegners vom 2. März 2009 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500, Euro festgesetzt.

 
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