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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 308/09

Datum:
01.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 308/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0401.18L308.09.00
 
Schlagworte:
sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Behinderung
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 1665/09 gegen des Be-scheid des Antragsgegners vom 16.02.2009 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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