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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 3681/09

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 3681/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1028.18K3681.09.00
 
Schlagworte:
Aufnahme auf Gymnasium Kapazität AO-SI § 1 Abs. 2 Schulweg
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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