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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 2857/08

Datum:
18.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 2857/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0218.18K2857.08.00
 
Schlagworte:
Ersatzschulfinanzierung Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen pädagogische Hilfskraft SchulG NRW § 105 Bschäftigung auf freier Lehrerstelle
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger in darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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