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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 6251/08.A

Datum:
27.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 6251/08.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0427.17K6251.08A.00
 
Schlagworte:
exilpolitische Aktivität Widerruf Änderung Verhältnis
Normen:
AsylVfG § 73
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. August 2008 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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