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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 1970/09.A

Datum:
19.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 1970/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0819.17K1970.09A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5. März 2009 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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