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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 823/08

Datum:
02.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 823/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0902.16K823.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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