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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 4084/08

Datum:
18.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 4084/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0518.15K4084.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Juni 2008 verpflichtet, die Klägerin zu der Prüfung zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten – endgültig – zuzulassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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