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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 329/09

Datum:
08.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 329/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0508.14K329.09.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

 
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