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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 309/09

Datum:
19.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 309/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0519.13L309.09.00
 
Schlagworte:
Beförderung Beurteilung Qualifikationsvergleich inhaltliche Ausschöpfung Mitarbeiterführung langjährige Erfahrung kein zwingender Eignungsvorsprung weiter gefächerte Berufserfahrung
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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