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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1840/09.A

Datum:
08.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1840/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1208.13L1840.09A.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der An-tragstellerin nach Griechenland vorläufig für die Dauer von sechs Monaten auszusetzen. Soweit bereits eine Abschiebungsanord-nung erlassen und der zuständigen Ausländerbehörde überge-ben wurde, wird der Antragsgegnerin aufgegeben, dieser mitzu-teilen, dass eine Abschiebung der Antragstellerin nach Grie-chenland vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durch-geführt werden darf.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Antragstellerin wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe be-willigt und Rechtsanwalt G aus I mit der Ma߬gabe beigeordnet, dass hierdurch keine höheren Kosten entste¬hen als im Falle der Beauftragung eines in O oder am Ge¬richtssitz ansässigen Rechtsanwalts.

 
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