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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 8140/08

Datum:
18.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 8140/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1218.13K8140.08.00
 
Leitsätze:

1. Beihilfefähige Aufwendungen sind auch bei einer teilweisen Kos-tenübernahme durch die Versicherung MEDICARE in den USA nur die dem Berechtigten tatsächlich in Rechnung gestellten Aufwendungen und damit sein Eigenanteil (Copay).

2. Bei Bezahlung einer Rechnung in einer Fremdwährung von einem Konto in dieser Fremdwährung ist für die Umrechnung der im Zeit-punkt der Beihilfefestsetzung geltende Wechselkurs maßgeblich.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu voll-streckenden Betrages leistet.

 
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