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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3978/07

Datum:
26.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3978/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0626.13K3978.07.00
 
Schlagworte:
Erschwerniszulage Mobiles Einsatzkommando Bundeskriminalamt Observationseinheit Zoll Mobile Fahndungseinheit Bundespolizei Ungleichbehandlung nicht evident sachwidrig
Leitsätze:

§ 22 EZulV verstößt weder in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden noch in seiner aktuellen Fassung deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil darin Angehörige des Mobilen Einsatzkommandos des Bundeskriminalamtes und der Observationseinheiten Zoll anders behandelt werden als Angehörige der Mobilen Fahndungseinheiten der Bundespolizei.

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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