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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 881/08

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 881/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0903.12K881.08.00
 
Schlagworte:
WEG Beitragspflichtiger
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 23. Januar 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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