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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 4168/09

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 4168/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0903.11K4168.09.00
 
Schlagworte:
Zurückstellung Fußball Profi Chance
Normen:
ZDG § 11 Abs 4 S 1
Leitsätze:

Zur Frage der Zurückstellung eines Berufsfußballspielers, der nach seiner Einberufung zum Zivildienst seinen ersten Profivertrag unterzeichnet hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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