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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 3083/09

Datum:
11.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 3083/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0811.11K3083.09.00
 
Schlagworte:
Mietbeihilfe Unterbrechung Umzug
Normen:
USG § 7a
Leitsätze:

Die Gewährung von Mietbeihilfe setzt voraus, dass der Dienstpflichtige während seiner Dienstzeit durchgehend Mieter von Wohnraum ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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