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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 1794/07

Datum:
26.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1794/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0326.11K1794.07.00
 
Schlagworte:
WKA
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es hinsichtlich der Klägerin zu 1.) für erledigt erklärt worden ist.

Die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen erteilte Baugenehmi-gung vom 12./22. Dezember 2003 zur Errichtung von 2 Windenergie-anlagen in der Gemarkung G1, Flurstücke 715/717 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E vom 28. März 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Be-klagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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