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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 1302/09

Datum:
13.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1302/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1113.11K1302.09.00
 
Schlagworte:
Sonnensegel Rücksicht Abstand gebäudegleich Markise
Normen:
BauNVO § 15; BauO NRW § 6
Leitsätze:

Zur Frage des Verstosses eines auf einer Dachterrasse errichteten Sonnensegels gegen das Gebot der Rücksichtnahme und das Abstandsflächengebot.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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