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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 516/07

Datum:
23.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 516/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1223.10K516.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Im übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides der E AG, Personalmanagement T, vom 15. Juni 2006 und des Widerspruchsbescheides des Vorstands der E AG vom 11. Januar 2007 verpflichtet, den Kläger erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungs-gläubi-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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