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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 2156/07

Datum:
13.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 2156/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0213.9L2156.07.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 360/08
 
Tenor:

Soweit der Antragsteller begehrt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verfügung des Beklagten vom 10. Dezember 2007 über die Festsetzung der Ersatzvornahme anzuordnen, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 9 L 240/08 fortgeführt.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.750,-- Euro festgesetzt.

 
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