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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 6239/06

Datum:
25.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 6239/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0925.8K6239.06.00
 
Normen:
§ 2 Abs. 2 Satz 3 WasEG
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurück-genommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä-gerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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