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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 5538/06

Datum:
05.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 5538/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0605.4K5538.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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