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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2145/07

Datum:
15.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2145/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0215.2L2145.07.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle des Schulleiters (Besoldungsgruppe A 13 Fn 7 BBesO) an der E1schule, Gemeinschaftshauptschule Süd in O, mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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