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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3196/07

Datum:
29.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3196/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0729.2K3196.07.00
 
Schlagworte:
Übernahme Beamtenverhältnis auf Probe Mangelfacherlass Aufhebung Seiteneinsteiger Vorbereitungsdienst unechte Rückwirkung schutzwürdiges Vertrauen
Normen:
LVO § 6 LVO § 84
Leitsätze:

Die vorzeitige Aufhebung des sog. Mangelfacherlasses, der eine Ausnahme von der bei einer Verbeamtung einzuhaltenden Höchstal-tersgrenze vorsieht, verstößt bei einer Studienreferendarin, die den regulären Vorbereitungsdienst durchläuft, nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes. Mangels hinreichend konkreter Rechtsposition kann keine Rückwirkung angenommen werden. (Abgren-zung zu den Fällen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes)

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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