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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 719/08

Datum:
07.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 719/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0507.26L719.08.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zu 2. Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:

Welche konkreten Bedingungen musste O1 innerhalb welchen Zeitraumes nach den privatrechtlichen Zusagen für Investitionszuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm NRW bezogen auf die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen und auf zu tätigende Investitionen erfüllen?

Gab es nachträgliche Veränderungen der privatrechtlichen Zusagen der Antragsgegnerin an O1 bzw. deren Hausbank bezogen auf die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen und auf zu tätigende Investitionen? Falls ja, wann und welche?

Inwieweit wichen die tatsächlichen Zahlen für die von O1 garantierten und für die neu zu schaffenden zusätzlichen Arbeitsplätze nach Auffassung der Antragsgegnerin von den Vereinbarungen ab?

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1. zu ½, der Antragsteller zu 2. und die Antragsgegnerin zu je ¼.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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