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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 4566/07

Datum:
18.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4566/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0118.26K4566.07.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 15. August 2007 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides desselben vom 18. September 2007 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 8. Juli 2007 zu den Aufwendungen für die Beschaffung der Arzneimittel Artelac EDO, Aspirin protect 100 mg und Heparin Stada Gel eine Beihilfe in Höhe von 39,32 EUR zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen das beklagte Land zu 80% und der Kläger zu 20%.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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