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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3691/08

Datum:
18.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 3691/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0918.26K3691.08.00
 
Schlagworte:
Gardasil Schutzimpfung Beihilfe öffentliche Empfehlung Altersgrenze
Normen:
BVO NRW § 3 Abs 1 Nr 5
Leitsätze:

Vom Arzt im Einzelfall für notwendig erachtete Schutzimpfungen ge-gen humane Papillomaviren (HPV) können auch außerhalb der Alters-grenzen der Empfehlung der STIKO vom 23. März 2007 beihilfefähig sein.

 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2008 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides desselben vom 15. April 2008 verpflichtet, der Klägerin auf die Anschaffung des Fertigimpfstoffs Gardasil gemäß ärztlicher Verordnung vom 22. November 2007 Beihilfe in Höhe von 127,25 EUR zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20, EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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