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1. Die Kläger tragen die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens; diese Kostenentscheidung folgt der freiwilligen Kostenübernahme seitens der Kläger.
2. Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren 25 K 6566/08 auf 10.000,00 Euro, in dem Verfahren 25 K 6567/08 auf 10.000,00 Euro und in dem Verfahren 25 K 6568/08 auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit nach der Verbindung wird der Streitwert in dem Verfahren 25 K 6566/08 auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Einzelrichterin eröffnet die mündliche Verhandlung bzw. den Erörterungstermin und trägt den wesentlichen Inhalt der Gerichtsakten vor.
2Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich mit den Beteiligten erörtert, wobei im Einzelnen auf die in der Klage- bzw. Antragsschrift vorgebrachten Argumente eingegangen wird.
3Herr N erörtert anhand des Bebauungsplanes, welche Zugänglichkeiten zu dem Grundstück der Kläger/Antragsteller gegeben sind. Er weist im Einzelnen nach, inwieweit ein Zutritt von dem Gelände der Tennishalle aus möglich ist. Es wird wiederum gerügt, dass die Betreiber der Tennishalle das Tor von dort nicht angebracht hätten.
4Die Vertreter des Beklagten/Antragsgegners erklären, von ihrer Seite aus könne gegen den Betreiber der Tennishalle eine Ordnungsverfügung erlassen werden, dass dort ebenfalls ein Tor den Zutritt zu dem Gelände der C-Brauerei verhindert.
5Die Sach- und Rechtslage wird weiter mit den Beteiligten erörtert.
6Die mündliche Verhandlung wird für kurze Zeit unterbrochen, um den Parteien Gelegenheit zur Beratung zu geben.
7Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
8Nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung erklärt die Prozessbevollmächtigte der Kläger/Antragsteller, man hätte ein Vergleichsangebot dergestalt anzubieten, dass die Firma W (vgl. Seite 334 folgende der Verwaltungsvorgänge) angerufen und beauftragt würde, die in dem Angebot beschriebenen Maßnahmen auszuführen. Im Gegenzug dazu müsste die Stadt zusagen, nach Durchführung dieser Maßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten keine weitere Ordnungsverfügung zu erlassen.
9Sodann wird mit der Firma W telefonisch Kontakt aufgenommen; Herr N erteilt der Firma fernmündlich einen entsprechenden Auftrag und sichert die schriftliche Auftragserteilung in den nächsten Stunden zu. Die Sachbearbeiterin der Firma W – Frau O – erklärt, heute Nachmittag würde unter Zugrundelegung der bereits erfolgten Besichtigung des Brauereigeländes eine Montagesitzung stattfinden; auf dieser Montagesitzung würde der Termin festgelegt, wann die Maßnahmen in der Stadt T durchgeführt werden könnten.
10Die Vertreter des Beklagten/Antragsgegners erklären daraufhin, dass nach Durchführung dieser Maßnahmen in einem Zeitraum von drei Monaten keine weitere Ordnungsverfügung erlassen wird. Der Beklagte/Antragsgegner ist in diesem Zusammenhang auch der Auffassung, dass eine Ordnungsverfügung deshalb nicht ergehen wird, weil die Firma W im Rahmen dieser Auftragserteilung bzw. des zugrunde liegenden Angebots (vgl. Blatt 334 folgende) verpflichtet ist, Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen bzw. Schäden zu beseitigen, dies ist von der Auftragserteilung umfasst. Dies sei von der Firma W ausdrücklich so erklärt worden.
11Vorgespielt und genehmigt.
12Sodann erklären die Beteiligten die Verfahren 25 K 6566/08 und 25 L 1535/08 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt. Der Beklagte/Antragsgegner verzichtet auf die Geltendmachung außergerichtlicher Kosten. Die Prozessbevollmächtigte der Kläger/Antragsteller erklärt, dass die Gerichtskosten übernommen würden.
13Vorgespielt und genehmigt.
14Sodann wird in dem Verfahren 25 K 6566/08 folgender
15Beschluss
16verkündet:
17Nach Rechtsmittelbelehrung verzichten die Beteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Streitwertfestsetzung.
19Vorgespielt und genehmigt.
20Sodann wird in dem Verfahren 25 L 1535/08 folgender
21Beschluss
22verkündet:
23Nach Rechtsmittelbelehrung verzichten die Beteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Streitwertbeschluss.
25Vorgespielt und genehmigt.
26Den Vertretern des Beklagten/Antragsgegners werden die Beiakten Hefte 1 und 2 zurückgereicht.
27Die mündliche Verhandlung und der Erörterungstermin werden geschlossen.