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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 6085/07

Datum:
31.03.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 6085/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0331.25K6085.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage teilweise zurückgenommen hat und soweit die Parteien es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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