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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 1378/08

Datum:
27.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 1378/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0627.25K1378.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 18. Januar 2008 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Abbruchantrag der Klägerin vom 19. September 2007 zum Abbruch des Gebäudes X-höhe 8-10 einschließlich Außenanlagen und Einfriedungen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 21. Januar 2008 wird aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu ¾ und der Beklagte zu ¼. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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