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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 723/08

Datum:
30.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 723/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0630.23K723.08.00
 
Schlagworte:
Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht
Normen:
BeamtVG § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG § 14 Abs 3
Leitsätze:

Auch unter Berücksichtigung des Urteils des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R - zum Rentenabschlag bei Bezug von Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahrs geht das Gericht davon aus, daß die Regelung des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BeamtVG verfassungsgemäß ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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