Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 2620/08

Datum:
10.10.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 2620/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:1010.21K2620.08.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage hinsichtlich des Rückforderungszeit-raums April 2008 in Höhe eines Rückforderungsbetrages von 212,00 Euro zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 3. März 2008 für den Rückforderungszeitraum 1. Mai 2007 bis 31. März 2008 aufge¬hoben.

Die Kosten des Verfahren tragen der Kläger zu 1/12 und der Beklagte zu 11/12.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der je-weilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank