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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 1283/08

Datum:
25.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1283/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0825.20L1283.08.00
 
Schlagworte:
Architekt
Normen:
BauKaG § 5 Abs. 1
Leitsätze:

Durch die Mitwirkung am Austausch der Ursprungskalkulation im Ausschreibungsverfah-ren und durch die Zahlung von Bestechungsgeldern, um potentielle Mitbewerber auszuschalten, verletzt ein Architekt – unabhängig davon, ob Mitbewerbern tatsächlich ein Schaden entstanden ist - in hohem Maße die ihm obliegenden Pflichten. Eine derartige Pflichtverletzung rechtfertigt die Löschung seiner Eintragung in die Achitektenliste. Auch überwiegt in einem solchen Fall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das private Interesse des Architekten, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache von der Vollziehung verschont zu bleiben.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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