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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1008/08

Datum:
30.06.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1008/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0630.18L1008.08.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2008 wird wieder-hergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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