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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 5442/07

Datum:
09.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 5442/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0709.16K5442.07.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 6. November 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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