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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 3036/07

Datum:
19.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3036/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0219.14K3036.07.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 29.01.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 27.06.2007 wird aufgehoben, soweit gegen den Kläger ein höherer Betrag als 60,00 Euro festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

 
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