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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 926/08

Datum:
26.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 926/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0826.13L926.08.00
 
Schlagworte:
Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung dienstliche Beurteilung inhaltliche Ausschöpfung Überqualifikation Überbeurteilung
Leitsätze:

Die bei einer Auswahlentscheidung zu einer Beförderung gebotene inhaltliche Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilungen der Bewer-ber kann nicht in die Überqualifikation zu der Beurteilung eines Bewerbers vorverlagert werden.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller seinen An-trag im Hinblick auf die im Justizministerialblatt Nr. 13 vom 1. Juli 2007 ausgeschriebene Stelle für eine(n) Oberamtsan-walt/ anwältin (A 13 m. AZ.) bei der Staatsanwaltschaft E2 zurückge-nommen hat.

Im Übrigen wird dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen An-ordnung aufgegeben, die im Justizministerialblatt Nr. 13 vom 1. Juli 2007 ausgeschriebene Stelle für eine(n) Oberamtsan-walt/ anwältin (A 13 m. AZ.) bei der Staatsanwaltschaft L1 nicht mit dem Beigeladenen zu 1. zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Ver-fahrens jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kos-ten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird bis zur teilweisen Rücknahme des Antrags am 10. Juli 2008 auf 5.000,00 Euro und für die Zeit danach auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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