Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 529/08

Datum:
22.09.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 529/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0922.13L529.08.00
 
Schlagworte:
Beurteilung Gesamtnote Gesamturteil arithmetische Ermittlung Gewichtung Gesamtwertung Gleichstellungsbeauftrage Kontrollfunktion
Leitsätze:

Die in § 104 LBG vorgesehene Gesamtnote darf nicht das Ergebnis einer bloßen rechnerischen Zusamenfassung der Einzelbewertungen sein, somdern bedarf einer einzelfallbezogenen, gewichtenden Ge-samtbewertung der Leistungen des Beamten durch den Endbeurteiler.

Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten als aktive Beurtei-lerin - hier als mitbeurteilendes Mitglied einer Kommission zur Bewertung von Leistungen in Lehre und Wissenschaft - ist mit deren Kontrollfunktion nicht vereinbbar und daher rechtswidrig.

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die fünf freien Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen nicht mit den Beigeladenen zu 1., 3., 4. und 5. zu besetzen und dem Beigeladenen zu 2. eine dieser Stellen nicht zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank