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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4470/07

Datum:
18.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4470/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0818.13K4470.07.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Herabstufung Quervergleich Lebenserfahrung Notenverteilung Plausibilität
Leitsätze:

Eine unzureichende Begründung für eine Herabstufung der Gesamtnote liegt auch dann vor, wenn der Endbeurteiler bei einer zu kleinen Vergleichsgruppe (hier 5 Beamte) unter Bezugnahme auf den Querver-gleich darauf abstellt, nach allgemeiner Lebenserfahrung sei es ausgeschlossen, dass alle Beamten in der Vergleichsgruppe mit der Bestnote beurteilt werden könnten.

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Widerspruchsbescheides vom 30. August 2007 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klä-gers vom 3. März 2007 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklag-ten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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