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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 233/08

Datum:
14.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 233/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:1114.13K233.08.00
 
Schlagworte:
Anreizsysteme Personaleinsatzmanagement vorgezogenen Ruhestand Schulaufsichtsbeamte Bezirksregierung Fachbeamte Selbstbindung der Verwaltung Willkürverbot
Leitsätze:

Der Ausschluss von Schulaufsichtsbeamten bei den Bezirksregierun-gen von der Gewährungen von Anreizen im Rahmen der sog. PEM-Anreizsysteme ist vom Organisationsermessen des Dienstherrn ge-deckt und nicht willkürlich.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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