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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1894/08

Datum:
14.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1894/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:1114.13K1894.08.00
 
Schlagworte:
PEM-Anreiz
Normen:
LBG BRW § 39 PEMG
Sachgebiet:
Recht der Landesbeamten
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Be-zirksregierung E vom 8. Februar 2008 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entschei-den.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und das beklagte Land tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf-grund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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