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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 165/07

Datum:
18.04.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 K 165/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0418.13K165.07.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte reduziert den Rückforderungsbetrag auf 286,30 Euro. Dieser Betrag wird in zwei monatlichen Raten in Höhe von jeweils 143,15 Euro von den Bezügen der Klägerin einbehalten.

2. Die Klägerin sieht damit ihr Klagebegehren als in vollem Umfang erledigt an.

3. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin für die Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren, tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

 
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