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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 481/08

Datum:
16.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 481/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0716.10K481.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung der Bezügemitteilung für Juni 2007 sowie unter Aufhebung der Verfügungen vom 12. Juli 2007 und 13. August 2007 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21. Dezember 2007 verpflichtet, dem Kläger für 97 Stunden Mehrarbeit Dienstbefreiung anstelle der geleisteten Mehrarbeitsver-gütung zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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