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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 2562/07

Datum:
16.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2562/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2008:0716.10K2562.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Vorstandes der Deutschen Telekom AG vom 12. Januar 2007 sowie des Wider-spruchsbescheides vom 25. Mai 2007 verpflichtet, den Kläger erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen und in eine Planstelle der Be-soldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsgesetz einzuweisen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Berufung und Sprungrevision gegen das Urteil werden zugelassen.

 
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