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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 2380/06

Datum:
23.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 2380/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0123.9L2380.06.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 7. September 2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 28. November 2006 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Istraße 6 in L wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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