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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 4662/06

Datum:
23.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 4662/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0723.9K4662.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die am 10. März 2006 beantragte Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück in F, L-hof 00 (G1), zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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