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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 3098/06.A

Datum:
12.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3098/06.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0312.9K3098.06A.00
 
Schlagworte:
nichteheliches Kind
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. April 2006 ver-pflichtet, festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 i.V.m. Art 3 EMRK hinsichtlich des Iran vorliegt.

Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte.

 
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