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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 4322/06

Datum:
18.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 4322/06
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0118.8K4322.06.00
 
Tenor:

1. Der Vorauszahlungsbescheid des Landesumweltamtes NRW vom 22. Mai 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Juni 2006 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568.748,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs unter 2. und im Übrigen hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5. Die Berufung wird zugelassen.

 
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