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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 1089/07

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1089/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2007:0906.7L1089.07.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin E1 aus F beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2500/07 gegen die in der Aufenthaltserlaubnis der Antragstellerin enthaltene Nebenbestimmung „Wohnsitznahme nur in E/NRW gestattet" in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E2 vom 6. Juni 2007 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.

 
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